Hinweisgebersystem gem. HSchG
Rechtskonformes Verhalten, also ein Verhalten unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, ist für den Raiffeisenverband OÖ. eine Selbstverständlichkeit. Auf Basis des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) hat der Raiffeisenverband OÖ. in diesem Zusammenhang ein Hinweisgebersystem eingerichtet, welches Mitarbeitern, Funktionären, Mitgliedern und Geschäftspartnern des Raiffeisenverbandes OÖ. als zentrale Anlaufstelle dient, um auf eine Rechtsverletzung hinzuweisen. Dadurch sollen allfällige Unregelmäßigkeiten und Fehlentwicklungen rasch erkannt und abgestellt werden.
Im Rahmen dieses Hinweisgebersystems können Wahrnehmungen von möglichen Verstößen gegen Rechtsvorschriften in den folgenden Bereichen gemeldet werden:
- Öffentliches Auftragswesen
- Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Finanzmärkte
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 StGB (im Wesentlichen Korruptionsstrafbestimmungen)
- Wettbewerbsrecht
- Körperschaftssteuerrecht
Die Meldung von falschen Anschuldigungen ist unzulässig. Sämtliche Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Personenbezogene Daten werden gemäß den Regelungen der DSGVO geschützt. Meldungen sind per Mail unter hinweisgebersystem@rvooe.raiffeisen.at möglich. Die Datenschutzerklärung ist unter folgendem Link abrufbar.