Crowdfunding mit Genossenschaften

"Was einer allein nicht schafft, schaffen viele."

Friedrich Wilhelm Raiffeisen - Erfinder des Crowdfunding

Crowdfunding

Neue, alternative Formen der Finanzierung gewinnen immer mehr an Bedeutung. Das Crowdfunding - auch "Schwarmfinanzierung" genannt - bietet dabei speziell für Genossenschaften interessante Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung. Als Kapitalgeber treten beim Crowdfunding eine Vielzahl an Personen auf, die mit meist überschaubaren Geldbeträgen die Umsetzung von Projekten unterstützen. 

Alternativfinanzierungsgesetz
In Österreich wurde mit dem Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) für Crowdfunding ein attraktiver Rechtsrahmen geschaffen. Es ermöglicht eine einfache und kostengünstige Unternehmensfinanzierung. Gleichzeitig verpflichtet es Emittenten und Plattformen, bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies dient dem Anlegerschutz.

Genossenschaft als Crowdfunding-Plattform
Die Rechtsform der Genossenschaft eignet sich beipielsweise gut für Crowdfunding durch Zeichnung von Geschäftsanteilen. Bei den vom Gesetzgeber geregelten Informationspflichten gegenüber Kapitalgebern gibt es begünstigte Sonderregelungen für Genossenschaften. Während andere Rechtsträger den Informationsverpflichtungen bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder Veranlagungen bereits ab einem Gesamtwert von EUR 250.000 nachkommen müssen, gilt dies beim Angebot von Geschäftsanteilen einer Genossenschaft erst ab einem Betrag von EUR 750.000.

Genossenschaften müssen einem anerkannten Revisionsverband angehören und unterliegen einer Revisionspflicht, die weit über die Jahresabschlussprüfung hinausgeht. So werden bei der Revision auch Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung geprüft und die Ergebnisse der Generalversammlung präsentiert. Dadurch ist eine besondere Transparenz der Gebarung gewährleistet. Vor diesem Hintergrund erschien es dem Gesetzgeber jedenfalls gerechtfertigt, für Genossenschaften einen entsprechend höheren Schwellenwert vorzusehen.